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Forderungseinzug - Informationen

Gerade als Geschäftsmann kommt man schnell an den Punkt, wo der Forderungseinzug ein Thema wird. Damit die Aussichten für einen erfolgreichen Forderungseinzug auch wirklich zugunsten des Gläubigers ausfallen, gilt es schon vor dem eigentlichen Forderungseinzug ein paar wesentliche Dinge zu beachten. Deshalb sollte man sich als Geschäftsmann oder Unternehmer darüber im Klaren sein, welche Punkte bei der Rechnungsstellung und bei der allgemeinen Vorgehensweise wichtig sind. Beachtet man diese essenziellen Formalitäten, wird der Forderungseinzug im Falle des Falles einfach und bereitet meist keine Probleme mehr. Wer nun wissen möchte, worauf es bei Rechnungen ankommt, sollte weiterlesen und so Licht ins Dunkel bringen.

Eine gute Vorbereitung erleichtert den Forderungseinzug

Den Anfang bei den Formalitäten für die Rechnungsstellung macht die Erreichbarkeit der Rechnung für den Kunden. Jeder Geschäftsmann oder Unternehmer muss unbedingt dafür sorgen, dass der Kunde seine Rechnung bekommt, beziehungsweise jederzeit einsehen kann. Auf diese Weise beugt man der Behauptung des Kunden vor, die Rechnung nicht erhalten zu haben. Denn gerade diese Begründung ist sehr beliebt und wird als allgemeingültige Entschuldigung angesehen.

Der nächste Punkt, denn man bei der Rechnungsstellung beachten muss, ist die Form der Rechnung. So muss diese einige wichtige Daten enthalten und eine gewisse Form aufweisen, um auch Bestand zu haben. Selbstverständlich sollte der Kunde daraus ersehen können, welche Waren er im Einzelnen erworben hat und was die einzelnen Posten kostenmäßig ausmachen. Aber auch das Datum, die Rechnungsnummer sowie der gestattete Zeitraum für die Bezahlung dürfen bei einer Rechnung grundsätzlich nicht fehlen. Wer wissen möchte, welche Form eine Rechnung für die eigene Branche waren muss, kann sich hierfür bei den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern informieren und beraten lassen.

Die Vorgehensweise beim Forderungseinzug

Ist es erst einmal soweit und der Forderungseinzug ist angebracht, sollte man auch hierbei ein paar Dinge beachten. So stehen einem zum Beispiel für jeden Tag, an dem die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wurde, Zinsen zu. Diese sollte man auf keinen Fall verschenken und sich deshalb auch genau über die Berechnung der Zinsen informieren. Sind die Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verschickt und zeigen keine Wirkung, kann man daran gehen, die Ansprüche per Gericht geltend zu machen. Dies empfiehlt sich in jedem Fall, da man ansonsten nicht nur seine Glaubwürdigkeit einbüßt, sondern auch wahrscheinlich vergeblich auf sein Geld wartet. Reagieren Kunden nämlich weder auf Mahnungen noch auf Zahlungsaufforderungen, kann meist nur noch der Mahnbescheid helfen.

Der Forderungseinzug - Das Fazit

Als Geschäftsmann oder Unternehmer kann man es sich nicht leisten, auf die Bezahlung von Rechnungen zu verzichten. Aus diesem Grund sollte man zum einen für eine ordentliche Form seiner Rechnungen achten und zum anderen auch beim Forderungseinzug nicht zu lange warten. Schließlich geht es um Geld, welches einem rechtmäßig zusteht!